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Serviceangebote
Projektierung und Wartung
1. Standardwartung pro Quartal
Die Standardwartung beinhaltet:
Prüfung der Anlage auf Funktion
Prüfung auf sicherheitstechnische Gegebenheiten
Gegebenenfalls Ölstandskontrolle
Verschleißteilkontrolle
Gegebenenfalls erneute Einweisung durch den Service Techniker
Weitere Vorgehensweise nach Wartungsanweisung
Der Kunde vereinbart alle zwölf Monate einen Termin mit der Europress Anlagen
und
Maschinenbau GmbH. Die Leistung beinhaltet somit jährlich einen
Montagetermin
(Abrechnung erfolgt lt. Wartungs- und Reparaturauftrag). Dieser Wartungsvertrag
bezieht
sich
ausschließlich auf oben angegebenen Standort.
2. Terminabsprache
Die Ankunft unseres Monteurs wird Ihnen in der Regel zwei Wochen vorher
angekündigt. Soweit Ihnen der Termin nicht zusagt, muss dieser 7 Tage vor
Wartungstermin schriftlich abgesagt werden. Bei Unterlassung werden Ihnen die
entstandenen Kosten (siehe Wartungs- und Reparaturauftrag) in Rechnung gestellt.
3. Vorbereitung
Die Anlagen sind dem Monteur im geleerten- und gereinigten Zustand und für die
Wartung zugänglich zur Verfügung zu stellen. Aufbauten oder Zusatzeinrichtungen,
die
eine Wartung behindern, sind vor dem Eintreffen des Monteurs zu entfernen. Falls
erforderlich, sind die Anlagen von der Rampe abzuziehen. Wartezeiten für An- und
Abbau dieser Einrichtungen durch unseren Monteur werden gesondert berechnet.
4. Ersatzteile
Verschleißteile oder beschädigte Teile, die ausgetauscht werden müssen, werden
vom
Monteur dem Auftraggeber vorgeschlagen, der dann den Auftrag zum Austausch
erteilt.
Die Lieferung der neuen Ersatzteile erfolgt zu den am Liefertag gültigen
Preisen.
5. Abnahme
Die Anlage wird nach Abschluss der Wartungsarbeiten in ihrer Funktion
vorgeführt. Der
Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die Ausführung des
Kundendienstes, die
einwandfreie Funktion der Anlage, und erforderlichenfalls den Austausch defekter
Teile
und ausgeführter Reparaturen. Steht zum Abnahmezeitpunkt keine zur Abnahme
berechtigte Person zur Verfügung, reicht die Unterschrift des Monteurs.
6. Reparaturen
Fallen Aufarbeitung- und Reparaturkosten im Werk an, so wird dem Auftraggeber
ein
Angebot überreicht, das von ihm mit einer Unterschrift zu genehmigen ist. Die
anfallenden Kosten, sowie die Kosten für Versand und Transport gehen zu Lasten
des
Auftraggebers und werden gesondert berechnet.
7. Kundendienst-Vertrags-Partner
Die Firma EUROPRESS hält sich ausdrücklich das Recht vor, eine regionale
Vertragswerkstatt mit den Obliegenheiten des Kundendienstes zu betrauen.
Hierüber
wird der Auftraggeber jeweils unterrichtet und der Name der ausführenden Firma
ist
dem Auftraggeber bekannt zu geben. Die Berechnung der Leistungen erfolgt durch
die
Firma EUROPRESS.
8. Erlöschen des Garantieanspruches bei Anlagen der Firma EUROPRESS
Reparaturen und Arbeiten an den Anlagen, die nicht von den Kundendienstmonteuren
der Firma EUROPRESS oder einer der Firma EUROPRESS beauftragter
Vertragswerkstatt vorgenommen wurden, entbindet die Firma EUROPRESS von den
Verpflichtungen des Garantieanspruchs. (Ausgenommen davon sind Arbeiten, die der
Pflege der Garantie dienen, sowie das erforderliche Nachziehen der
Hydraulikverschraubungen nach entsprechenden Betriebsstunden, die Reinigung der
Pressräume.
9. Kosten
Montagekosten
Monteurstunden:
bis 7,5 h - € 65,-/Std.
über 7,5 h - zuzüglich 25 %
Samstags, sowie an
Sonn- und Feiertagen zuzüglich 50 %
Monteurstunden für SPS-Steuerung:
bis 7,5 h - € 95,-/Std.
über 7,5 h - zuzüglich 25 %
Samstags, sowie an
Sonn- und Feiertagen zuzüglich 50 %
Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet!
Km-Geld - 0,82€ pro gefahrene KilometerSpesen -
€ 0,-
Übernachtungen werden nach Aufwand berechnet
Die Fahrzeit wird pro Stunde pro Monteur mit 45€ berechnet
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19 %
10. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Rechnungsstellung, netto ohne jeden Abzug
11. Vertragsdauer, Kündigung und Zahlungsbedingungen
Der Service- und Wartungsvertrag wird abgeschlossen für die Dauer von
einem Jahr. Die Laufzeit beginnt am ___________________. Der Vertrag
verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine der
beiden Parteien den Vertrag drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich
kündigt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
Zusätzlich zu den vorgenannten Konditionen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Europress Anlagen- und Maschinenbau GmbH
12. Gerichtsstand
Sollten sich aus diesem Vertrag Rechtsstreitigkeiten ergeben, so ist als
Gerichtsstand
der Erfüllungsort, der Sitz der Firma EUROPRESS Anlagen- und Maschinenbau GmbH
in Lathen Gegenstand.
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