Serviceangebote
Projektierung und Wartung
1. Standardwartung pro Quartal
Die Standardwartung beinhaltet:
- Prüfung der Anlage auf Funktion
- Prüfung auf sicherheitstechnische Gegebenheiten
- Gegebenenfalls Ölstandskontrolle
- Verschleißteilkontrolle
- Gegebenenfalls erneute Einweisung durch den Service Techniker
Weitere Vorgehensweise nach Wartungsanweisung
Der Kunde vereinbart alle zwölf Monate einen Termin mit der Europress Anlagen und Maschinenbau GmbH. Die Leistung beinhaltet somit jährlich einen Montagetermin (Abrechnung erfolgt lt. Wartungs- und Reparaturauftrag). Dieser Wartungsvertrag bezieht sich ausschließlich auf oben angegebenen Standort.
2. Terminabsprache
Die Ankunft unseres Monteurs wird Ihnen in der Regel zwei Wochen vorher angekündigt. Soweit Ihnen der Termin nicht zusagt, muss dieser 7 Tage vor Wartungstermin schriftlich abgesagt werden. Bei Unterlassung werden Ihnen die entstandenen Kosten (siehe Wartungs- und Reparaturauftrag) in Rechnung gestellt.
3. Vorbereitung
Die Anlagen sind dem Monteur im geleerten- und gereinigten Zustand und für die Wartung zugänglich zur Verfügung zu stellen. Aufbauten oder Zusatzeinrichtungen, die eine Wartung behindern, sind vor dem Eintreffen des Monteurs zu entfernen. Falls erforderlich, sind die Anlagen von der Rampe abzuziehen. Wartezeiten für An- und Abbau dieser Einrichtungen durch unseren Monteur werden gesondert berechnet.
4. Ersatzteile
Verschleißteile oder beschädigte Teile, die ausgetauscht werden müssen, werden vom Monteur dem Auftraggeber vorgeschlagen, der dann den Auftrag zum Austausch erteilt. Die Lieferung der neuen Ersatzteile erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen.
5. Abnahme
Die Anlage wird nach Abschluss der Wartungsarbeiten in ihrer Funktion vorgeführt. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die Ausführung des Kundendienstes, die einwandfreie Funktion der Anlage, und erforderlichenfalls den Austausch defekter Teile und ausgeführter Reparaturen. Steht zum Abnahmezeitpunkt keine zur Abnahme berechtigte Person zur Verfügung, reicht die Unterschrift des Monteurs.
6. Reparaturen
Fallen Aufarbeitung- und Reparaturkosten im Werk an, so wird dem Auftraggeber ein Angebot überreicht, das von ihm mit einer Unterschrift zu genehmigen ist. Die anfallenden Kosten, sowie die Kosten für Versand und Transport gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert berechnet.
7. Kundendienst-Vertrags-Partner
Die Firma EUROPRESS hält sich ausdrücklich das Recht vor, eine regionale Vertragswerkstatt mit den Obliegenheiten des Kundendienstes zu betrauen. Hierüber wird der Auftraggeber jeweils unterrichtet und der Name der ausführenden Firma ist dem Auftraggeber bekannt zu geben. Die Berechnung der Leistungen erfolgt durch die Firma EUROPRESS.
8. Erlöschen des Garantieanspruches bei Anlagen der Firma EUROPRESS
Reparaturen und Arbeiten an den Anlagen, die nicht von den Kundendienstmonteuren der Firma EUROPRESS oder einer der Firma EUROPRESS beauftragter Vertragswerkstatt vorgenommen wurden, entbindet die Firma EUROPRESS von den Verpflichtungen des Garantieanspruchs. (Ausgenommen davon sind Arbeiten, die der Pflege der Garantie dienen, sowie das erforderliche Nachziehen der Hydraulikverschraubungen nach entsprechenden Betriebsstunden, die Reinigung der Pressräume.
9. Kosten
Montagekosten
Monteurstunden:
bis 7,5 h - € 65,-/Std.
über 7,5 h - zuzüglich 25 %
Samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen zuzüglich 50 %
Monteurstunden für SPS-Steuerung:
bis 7,5 h - € 95,-/Std.
über 7,5 h - zuzüglich 25 %
Samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen zuzüglich 50 %
Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet!
Km-Geld - 0,82€ pro gefahrene KilometerSpesen - € 0,-
Übernachtungen werden nach Aufwand berechnet.
Die Fahrzeit wird pro Stunde pro Monteur mit 45€ berechnet, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19 %
10. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Rechnungsstellung, netto ohne jeden Abzug
11. Vertragsdauer, Kündigung und Zahlungsbedingungen
Der Service- und Wartungsvertrag wird abgeschlossen für die Dauer von einem Jahr. Die Laufzeit beginnt am ___________________. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine der beiden Parteien den Vertrag drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich kündigt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zusätzlich zu den vorgenannten Konditionen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europress Anlagen- und Maschinenbau GmbH
12. Gerichtsstand
Sollten sich aus diesem Vertrag Rechtsstreitigkeiten ergeben, so ist als Gerichtsstand der Erfüllungsort, der Sitz der Firma EUROPRESS Anlagen- und Maschinenbau GmbH in Lathen Gegenstand.